Der Begriff Kfz Versicherung


Der Begriff der KFZ-Versicherung wird gern synonym mit dem der Autoversicherung verwendet und bezeichnet eigentlich drei verschiedene Versicherungsarten. Hierzu zählt die KFZ Haftpflicht sowie die Teilkasko und Vollkaskoversicherung. Die Versicherungsart KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung für, die ein Automobil im Straßenverkehr führen und deckt sämtliche Kosten ab, die bei einem verursachten Unfall im Straßenverkehr entstehen können. Hierzu zählen sowohl Kosten an fremden Fahrzeugen, wie auch an Leitplanken und sonstigem öffentlichen und privatem Eigentum.

Die freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen die Kostendeckung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Bei der Teilkaskoversicherung sind typische Schäden, wie Unwetter, Glasbruch, Wildunfälle oder Diebstahl versichert, während die Vollkaskoversicherung zusätzliche Leistungsfälle wie Vandalismus und auch selbst verschuldete Unfallschäden übernimmt.

Berechnungen des Schadens

Ist es tragischerweise zu einem Unfall gekommen, so wird pro beschädigtem Wert von der KFZ-Haftplichtversicherung mittels einem Sachverständigen ein Gutachten erstellt, welches die Schadenssumme schätzt. Dieses Gutachten kann im Anschluss bei der Versicherung eingereicht werden, um den Betrag erstatten zu lassen. Hierbei wird auch ein sogenannter Minderwert berechnet, der Auskunft darüber gibt, wie viel das Automobil nach einem Unfall noch tatsächlich wert ist. Sind die Reparaturkosten eines unfallgeschädigten Fahrzeuges höher als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Gut wer in diesem Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Denn nur diese übernimmt den Wiederbeschaffungswert des eigenen Fahrzeuges. Die Kosten des gegnerischen Fahrzeuges übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Bei kleinen Schäden, die sich unter 500 Euro Reparaturkosten belaufen muss die Kfz Versicherung nicht automatisch hinzugezogen werden, in allen anderen Fällen ist der Versicherungsnehmer jedoch verpflichtet, den Schaden binnen sieben Tagen zu melden.

Kfz Versicherung Vergleich
[yasr_visitor_votes size=small]















Site Map   |    Partnerprogramm   |    FAQs   |    Datenschutz   |    Media Daten   |    Presse   |    News   |    AGBs   |    Support   |    Kfz


Copyright 2005 - 2023 kfz-wert.info