Autoverkauf: Probefahrten


Sie wollen Ihr Auto verkaufen, und haben endlich jemanden gefunden sich für Ihren Wagen interessiert. Allein die Tatsache das der potentielle Autokäufer gerne eine Probefahrt mit den Wagen machen will, ist für den Autoverkauf ein gutes Zeichen. Umso wichtiger ist es, das man sich auf eine eventuelle Probefahrt gut vorbereitet. Wenn es Ihnen nichts ausmacht eine Probefahrt mit einen Fremden zu machen, bieten Sie sich als Mitfahrer an. Das hat den Vorteil, das Sie noch während der Fahrt weitere Informationen zum Fahrzeug den Kauf-Interessenten mitteilen können. Wenn der Kauf-Interessent alleine eine Probefahrt machen will, sollte man sich als Pfand den Ausweis geben lassen. Darüber hinaus sollte man sich auch über die Dauer der Probefahrt einigen. Ganz wichtig, klären Sie den Fahrer im Vorfeld über Ihnen bekannte Mängel am Fahrzeug auf die während der Fahrt zu einer Gefahr werden könnten. Stichwort: Bremsen, Beleuchtung, Lenkradspiel, schwergängige Kupplung, Reifenprofil etc. Da beim Autokauf meistens auch emotionale Faktoren eine Rolle spielen, werden nur wenige auf eine Probefahrt verzichten. Fahreigenschaften wie Bremsverhalten, Beschleunigung, Kurvenlage und Handling lassen sich nur so ausgiebig testen. Auch wenn das Auto völlig Mängelfrei ist, gibt es immer wieder den ein oder anderen der nach der Probefahrt etwas zu bemängeln hat. Stellen Sie sich also darauf ein, meistens wird damit nur versucht den Kaufpreis weiter zu drücken.

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Probefahrt und das Unfall Risiko

Es ist nicht ausgeschlossen dass bei der Probefahrt ein Unfall passiert und es zu Sachschäden und/oder Personenschäden kommt. Schließlich kennt der Käufer nicht das Fahrverhalten, Beschleunigung und Bremsverhalten des Autos. Ein privater Autoverkäufer weiß in solchen Fällen dann oft nicht genau wer dafür haftet. Der Fahrer, der Autoverkäufer oder springt vielleicht doch die Kfz Versicherung ein ? Bei besonders schweren Unfällen können dann die Kosten unüberschaubar hoch werden, besonders dann, wenn neben Blechschäden auch Personen verletzt werden. Um sich gegen diese unkalkulierbaren Risiken zu schützen, gibt es sogenannte Probefahrtvereinbarungen, das sind vorgefertigte Verträge die beide Parteien vor einer Probefahrt ausfüllen und unterschreiben müssen. Die Haftungsbedingungen bei Material und Personenschäden sind darin eindeutig geregelt. Selbst wenn es während der Probefahrt zu einem Autodiebstahl kommt kann man sich mit einer solchen Probefahrtvereinbarung absichern. Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen rund um das Thema Probefahrt.















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