Unfallwagen verkaufen – Restwert ermitteln


Wenn Sie ein Auto verkaufen wollen, das einen Unfallschaden hatte, müssen Sie als Verkäufer den Kaufinteressenten noch vor dem Autoverkauf darauf hinweisen das es sich bei den Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt. Dabei spielt es keine Rolle ob der Schaden behoben wurde oder nicht. Anlass für Streitigkeiten und Schadenersatzforderungen kommen häufig dadurch zustande, das solche gravierenden Mängel verschwiegen wurden und erst später durch den Käufer bemerkt werden. Unfallschäden sind alle Mängel am Fahrzeug die durch einen Unfall verursacht wurden und deren Reparaturkosten mindestens 500 Euro ausmachen. Liegen die Reparaturkosten unter 500 Euro, spricht man von einen Bagatellschäden. Bei diesen meist kleineren Blechschäden oder Lackschäden besteht keine gesetzliche Pflicht zur Auskunft gegenüber Kaufinteressenten. Über Ihnen bekannte Unfallschäden müssen Sie den Kaufinteressenten noch vor Verkaufsabschluss und ungefragt Auskunft geben. Da sich der Restwert nach einen Unfall immer verringert, sollte der Wert des Unfallwagen neu ermittelt werden. Nach der Wertermittlung kennt man den Restwert und kann das Fahrzeug zum Verkauf anbieten. Mann sollte nicht gleich einen Unfallwagen abschreiben, in vielen Fällen kann man für den vermeintlichen „Schrott“ noch einen akzeptablen Preis erzielen. Es gibt genügend Händler die sich auf einen Ankauf von Unfallfahrzeuge spezialisiert haben. Besonders interessant, sind die Internet Restwertbörsen, dort werden Unfallautos per Auktionsverfahren gehandelt.

Definition: Unfallwagen

Bei kleineren Schäden, Kratzern oder Beulen deren Beseitigungskosten nicht mehr als 500 Euro betragen, spricht man von Bagatellschäden. Der Wagen muss daher nicht extra als Unfallfahrzeug deklariert werden. Wenn allerdings an Originalteilen ein Mehraufwand, sprich eine Reparatur notwendig war oder ist, die 500 Euro übersteigt um die Mängel zu beseitigen, fällt das Fahrzeug in die Unfallwagen Kategorie. Ebenso, wenn Teile ausgetauscht werden müssen oder Reparaturen stattfinden um die Fahrsicherheit wieder herzustellen. Diese Definition ist allerdings nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde von Autohändlern und Werkstätten bisher so angewandt.

Unfallwagen Verkauf und die Gewährleistungshaftung

Es entstehen unterschiedliche Gewährleistungshaftungen je nachdem ob ein Autoverkauf von einer Privatperson oder einen Händler abgewickelt wird. Ein Händler muss vor den Verkauf prüfen ob das Fahrzeug auch tatsächlich unfallfrei ist. Andernfalls darf er das Auto nicht als unfallfreies Fahrzeug anbieten. Es reicht nicht aus, wenn der Vorbesitzer den Händler mitgeteilt hat, das der Wagen in Ordnung und unfallfrei ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden das einer der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug ein Unfall hatte und es sich um einen reparierten Unfallwagen handelt. Daher prüfen Händler in der Regel bereits beim Kfz Ankauf jedes Fahrzeug gründlich auf Unfallschäden und andere Mängel. Farbunterschiede im Lack, gespachtelte Stellen, ungleichmäßige Spaltmaße oder nachträglich durchgeführte Schweißarbeiten könnten Hinweise auf zurückliegende Unfallschäden sein. Ein Kfz Händler darf keine Unfallschäden verschweigen und muss über bekannte Mängel immer Auskunft gegeben. Tut er dies nicht handelt, er rechtswidrig und arglistig. Die Haftung für alle Mängel aus dem Verkauf trägt dann der Verkäufer. Die Gewährleistungshaftung kann ein Kfz Händler nicht ausschließen. Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ sind unwirksam.

Beim Unfallwagenverkauf die Mängel genau beschreiben

Kommt es zu einen Verkauf des Unfallwagens, sollte man die Mängel im abschließenden Kaufvertrag genau beschreiben. Damit werden die Mängel Vertragsbestandteil und fallen nicht unter die Gewährleistungshaftung. Handelt es sich um gravierende Schäden kann man das Fahrzeug auch teil oder komplett zerlegen und als „Ersatzeilträger“ oder „Bastlerfahrzeug“ verkaufen.

Weitere Informationen zu Unfallwagen, Unfallschaden Kalkulation und Gutachten

Kfz Gutachten
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